Poli
BlaulichtmeldungenLPI GothaNachrichten

Hinweis der Polizei – Neue Versicherungskennzeichen

Landkreis Gotha, Ilm-Kreis, nördl. Wartburgkreis (ots)

Am gestrigen Tag, den 01. März 2021, registrierte die Polizei vermehrt Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Innerhalb dieses Tages stellten Beamte sechs Fahrzeugführer fest, welche mit einem abgelaufenen Versicherungskennzeichen unterwegs waren. In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass am 01. März das neue Versicherungsjahr begann. Dies ist u.a. für Mopeds oder E-Scooter, aber auch für E-Bikes mit Tretunterstützung bei einer Geschwindigkeit von über 25 km/h von Relevanz. Die Gültigkeit der Versicherungskennzeichen ist an der Farbe ersichtlich. Waren im letzten Jahr noch schwarze Kennzeichen gültig, muss ein Aktuelles für den Zeitraum vom 01.03.2021 bis zum 28.02.2022 die Farbe Blau aufweisen. Das neue Kennzeichen kann z. B. bei einem KfZ-Versicherer beantragt werden. Zusätzlich gibt es seit diesem Jahr eine wichtige Neuerung. Es startet eine dreijährige Testphase für Folienkennzeichen. Diese Kennzeichen können als Alternative zu den Blechschildern verwendet werden. Hierbei wird eine Folie auf eine Trägerplatte geklebt, welche am Fahrzeug angebracht wird. Als Schutz vor Fälschung dient ein Hologramm. Wird ein Verkehrsteilnehmer ohne gültiges Kennzeichen erwischt, droht ein Strafverfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Ein Verstoß kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. (db)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.