„Mit dem 25. Februar 2021 endete die letzte formale Frist, um die wirksame Enteignung von Schloss Reinhardsbrunn zu verhindern. Diese Frist ist nunmehr verstrichen. Damit kann das Land Thüringen als neue Eigentümerin endlich damit beginnen, die notwendigen Sicherungsmaßnahmen in die Wege zu leiten und den weiteren Verfall des einmaligen historischen Erbes zu stoppen“, informiert der Gothaer Landtagsabgeordnete Sascha Bilay von den LINKEN.
Bereits 2019 hatte das Landgericht Meiningen entschieden, dass die Enteignung durch den Freistaat rechtskonform sei. Allerdings hatten Gläubiger gegen die wirksame Eintragung des Freistaates im Grundbuch nochmals Rechtsmittel eingelegt. Die letzte Frist für mögliche weitere formale Verzögerungen sei nunmehr verstrichen. Weder wurde diese Möglichkeit genutzt noch wurde jemals durch die früheren Gläubiger ein Schutzbedürfnis begründet. „Es ist deutlich geworden, dass hier erneut wirtschaftliche Interessen geschützt werden sollten. Gleichzeitig war den Bremsern auch klar, dass sie keinerlei Chance auf Erfolg haben werden. Das hat nur unnötig Zeit gekostet und einen früheren Beginn der Sanierung verschleppt“, beklagt der Parlamentarier.
Allerdings sei nunmehr der Weg frei geworden, dass das Kulturministerium die im Landeshaushalt eingeplanten 1,9 Mio. Euro für erste Notsicherungsmaßnahmen umsetzen könne. Vorgesehen seien unter anderem Baumaßnahmen am Dach und an der Regenentwässerung, eine Notsicherung der Deckengemälde im Ahnensaal, die Schwammbekämpfung sowie Pflegemaßnahmen im Park. „Diese wichtigen Projekte können jetzt angegangen werden, um einen weiteren Verfall zu verhindern. Viel wichtiger ist aber, dass die Schlossanlage Reinhardsbrunn zeitnah in die Landesstiftung Thüringer Schlösser und Gärten zeitnah überführt werden kann, um eine dauerhafte Perspektive zu ermöglichen“, unterstreicht abschließend Bilay.