Donnerstag, Dezember 12, 2024

Zeugen nach Unfall gesucht

Schwabhausen (Landkreis Gotha) (ots)

Gestern Abend ereignete sich um 18.10 Uhr auf der B247 ein Verkehrsunfall. Ein bislang Unbekannter überholte zwischen Schwabhausen und Ohrdruf einen LKW in Fahrtrichtung Ohrdruf ohne den Gegenverkehr zu beachten. Ein entgegenkommender 38 Jahre alter Mann leitete eine Gefahrenbremsung ein, verlor deshalb die Kontrolle und kollidierte mit seinem BMW mit dem LKW. Sein Fahrzeug war anschließend nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Am LKW entstand ebenfalls Sachschaden. Die gesamte Schadenssumme wird auf ca. 30.000 Euro geschätzt. Personen wurden glücklicherweise nicht verletzt. Der Überholende setzte seine Fahrt hingegen fort und flüchtete von der Unfallstelle. Nach bisherigen Erkenntnissen handelte es sich bei dem Fahrzeug um einen Transporter in der Farbe schwarz mit einer unbekannten Firmenaufschrift. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei Gotha unter der Telefonnummer 03621-781124 (Bezugsnummer 0043107/2021) zu melden. (db)

Original-Content von: Landespolizeiinspektion Gotha, übermittelt durch news aktuell

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.