Aufgrund der jüngsten Allgemeinverfügung des Thüringer Bildungsministeriums öffnen am morgigen Montag, 22.02.2021, im Landkreis Gotha die allgemeinbildenden Schulen bis einschließlich der Klassenstufe vier sowie die Kindertageseinrichtungen wieder im Modus des eingeschränkten Regelbetriebes. Darauf weist das Landratsamt Gotha hin. Da für den Landkreis Gotha der Inzidenzwert aktuell unter den maßgeblichen Grenzen für eine weitergehende Schließung der Einrichtungen liegt, wird sich der Kreis nicht gegen die landesseitig verfügte Öffnung stellen. Landrat Onno Eckert zeigt sich aber aufgrund des Regelungschaos des Landes – eine Allgemeinverfügung des Kultusministeriums zur Öffnung wird durch eine am Freitagnachmittag versandte fachaufsichtliche Weisung des Gesundheitsministeriums an die Landkreise zur Schließung ab 200er Inzidenz konterkariert – mehr als verärgert. „Ein solches Vorgehen ist schlicht kontraproduktiv“, kommentiert Eckert. Durch die Hintertür den Kreisen die Entscheidung für eventuell nötige abermalige Schließungen zuzuschieben, legt den Schluss nahe, dass sich die Landesebene angesichts der Entwicklung aus der Affäre ziehen will. „Es wäre den Kindern, Eltern, den Lehrern sowie den Arbeitgebern gegenüber ehrlicher gewesen, hätte man die Inzidenzgrenzen gleich in die Verordnung eingebaut und das von Anfang an klar kommuniziert.“ Die nun abermals resultierende unterschiedliche Handhabung innerhalb Thüringens sei den Bürgerinnen und Bürgern kaum noch vermittelbar. „Hier fehlt es innerhalb der Landesregierung an einer zielführenden Koordination.“
Das Landratsamt weist zudem darauf hin, dass für weitere Einschränkungen der offizielle Inzidenzwert des Robert-Koch-Institutes maßgeblich ist, keine medialen Prognosen oder selbst errechneten Werte der interessierten Öffentlichkeit. Der Inzidenzwert wird tagesaktuell auch unter www.landkreis-gotha.de bereitgestellt.