API-THBlaulichtmeldungenNachrichten

Mit 3,59 Promille auf der A4 unterwegs

Weimar (ots)

Mitarbeiter des Bundesamtes für Güterverkehr stellten am Dienstag in Höhe der Anschlussstelle Nohra in Fahrtrichtung Dresden einen Transporter fest, der sehr unsicher über alle Fahrstreifen der BAB 4 schlingerte. Auf Anhaltesignale reagierte der Fahrer nicht. Beamte der Autobahnpolizei wurden um Unterstützung gebeten. An der Anschlussstelle Bucha gelang es einer Streifenwagenbesatzung den Transporter zu stoppen. Neben frischen Unfallspuren an der Fahrzeugseite wurde bei dem aus Rumänien stammenden Fahrer ein Atemalkoholwert am Dienstagmittag von 3,59 Promille ermittelt. Der Mann wurde zur Dienststelle gebracht, wo er von dem hinzugerufenen Notarzt untersucht wurde. Da für den 29-Jährigen aus medizinischer Sicht keine weitere Behandlung notwendig war, blieb der Mann in der Dienststelle bis die polizeilichen Maßnahmen abgeschlossen waren. Unter anderem wurde der Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Von dem Beschuldigten wurde eine Blutprobe entnommen, als Beweismittel für das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr. Am frühen Abend konnte der Mann, nachdem er eine Sicherheit in Höhe von 300 EUR hinterlegt hatte, die Dienststelle verlassen und wurde von einem Bekannten am nahegelegenen Rasthof abgeholt.

Original-Content von: Autobahnpolizeiinspektion, übermittelt durch news aktuell

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.