Noch bis zum Monatsende bleiben im Landkreis Gotha auch die Sitzungen und Beratungen der Stadt- und Gemeinderäte, des Kreistages und dessen Gremien sowie der weiteren kommunalen Verbände aus Gründen des Infektionsschutzes untersagt. Das regelt eine neue Allgemeinverfügung, die am kommenden Montag, 8. Februar, in Kraft tritt. Einzige Ausnahme bilden die notwendigen Beratungen, um Beschlüsse zur Haushaltssatzung und zur Finanzplanung fassen zu können. Damit trägt die neue Verfügung sowohl den Notwendigkeiten der Kontaktreduzierung als auch der Verantwortung der Kommunen für die Haushaltsaufstellung des laufenden Jahres Rechnung.
Die Allgemeinverfügung ist unter www.landkreis-gotha.de nachzulesen.