NachrichtenWirtschaft

Gemeinsame Pressemitteilung mittelständischer Händler

#handelstehtzusammen

Die unterzeichnenden Unternehmen erkennen den Ernst der Lage und sind bereit alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen, kritisieren aber die Beschlüsse der Regierung.

Die privat geführten mittelständischen Handels-Unternehmen kämpfen um ihr Überleben und sind äußerst besorgt aufgrund der aktuell angeordneten Ladenschließungen für den Einzelhandel. Ganz besonders schmerzhaft ist der Wegfall des Weihnachtsgeschäfts.

Das war Grund genug uns zu fragen, ob die politischen Maßnahmen richtig sind.

Die Politik stellt es derzeit so dar, als gäbe es beim Einkaufen ein nennenswertes Infektionsrisiko. Deshalb wurden die meisten Einzelhandelsgeschäfte einer Zwangsschließung unterworfen. Eine Umfrage bei den unterzeichnenden Unternehmen hat allerdings ein genau gegenteiliges Bild ergeben: Die Infektionszahlen bei den Mitarbeitern in den Einzelhandelsbetrieben sind sehr deutlich unterdurchschnittlich. Unter unseren Unternehmen gibt es Betriebe mit mehreren hundert Mitarbeitern, bei denen sich bislang kein/e einzige/r Mitarbeiter/in mit Corona infiziert hat. Auch bei den größeren Betrieben mit bis zu 1.000 Mitarbeitern gibt es keinen Infektionsfall, bei dem sich die Mitarbeiter nicht nachweislich woanders angesteckt haben (Urlaub, Familie, etc.).

Auch die Betrachtung aller Infektionsfälle einschließlich derer, die sich im Umfeld außerhalb der Arbeit angesteckt haben, ergibt ein extrem unterdurchschnittliches Infektionsgeschehen bei unserer Belegschaft im Vergleich zum Rest der Bevölkerung. Nach unserem Kenntnisstand ist das auch repräsentativ für den Rest des stationären Einzelhandels. Wir wissen um keinen einzigen Fall, in welchem sich eine/r unserer Mitarbeiter/innen bei der Arbeit angesteckt hat. Weder durch eine Ansteckung von Kunden noch durch eine Ansteckung bei Kollegen. Unsere aufwändigen Hygienemaßnahmen haben das Einkaufen äußerst sicher gemacht.

Wenn unsere Mitarbeiter nicht (oder fast nie) infiziert sind, ist für uns unverständlich, wie es im Handel zu Infektionsketten kommen soll. Unsere Betriebe beschäftigen Mitarbeiter aller Altersklassen und nicht selten auch Mitarbeiter, die das Rentenalter bereits überschritten
haben. Selbstverständlich unternehmen wir große Anstrengungen, um Mitarbeiter und Kunden zu schützen und diese Maßnahmen funktionieren!

Es gibt viele andere Wirtschaftsbereiche mit deutlich höheren Infektionszahlen als im Einzelhandel, die noch geöffnet sind. Daher sehen wir die derzeitigen Maßnahmen als an der falschen Stelle getroffen. Wir können die Schließung der Einzelhandelsbetriebe nur unter der Prämisse nachvollziehen, dass das Symbol „Schließung der Läden“ für die Bevölkerung weithin sichtbar ist und möglicherweise einen Effekt auslöst. Die Existenz vieler Händler, Mitarbeiter und gewachsener Einkaufsstrukturen werden der Symbolik dieser Maßnahme geopfert.
Zeitgleich sind die angebotenen Entschädigungen der Überbrückungshilfe III willkürlich, ungerecht und völlig unzureichend. Die Hilfen kompensieren nicht annähernd die Verluste im Schließungszeitraum und sind lediglich ein Ersatz für einen kleinen Teil der Betriebskosten.

Die aus unserer Sicht völlig falsche Maßnahme der Geschäftsschließung der Einzelhandelsbetriebe und fehlende Kompensation durch die Politik, die diese Maßnahme angeordnet hat, wird dazu führen, dass wir in der Einzelhandelslandschaft viele Insolvenzen und dadurch verödete Innenstädte, sowie eine erhöhte Arbeitslosigkeit sehen werden. Die kulturelle Bedeutung und die integrative Kraft des Handels ist in großer Gefahr! Dabei müsste das nicht sein: Der Einzelhandel ist nach unserer Überzeugung nicht Teil des Problems, sondern Teil der Lösung: Wer einkauft, macht das mit allen Sicherheitsvorkehrungen und nimmt keine anderen, potentiell gefährlicheren Aktivitäten
wahr. Je mehr Händler geöffnet haben, desto mehr verteilt sich das Kundenvolumen auf eine größere Fläche. Bei der Beschränkung auf Supermärkte, Drogerien, Postämter, etc. bilden sich viel größere Menschansammlungen. Unter anderem in den Abteilungen, die die
Sortimente der geschlossenen Geschäfte anbieten.

Wir fordern daher eine sofortige oder sehr zeitnahe Wieder-Eröffnung des derzeit geschlossenen stationären Einzelhandels oder angemessene Entschädigungen.

Bedeutung des Handels
Der Handel ist zentrales Kulturgut in unserer Gesellschaft mit großer Bedeutung für gesellschaftlichen Zusammenhalt, integrative Kraft, attraktive, schöne und lebendige Innenstädte und natürlich mit großer Bedeutung für Arbeits- und Ausbildungsplätze. Die unterzeichnenden Handelsbetriebe sind innovative, modern aufgestellte Betriebe, die nicht durch einen Strukturwandel, sondern lediglich durch die Coronaverordnungen in ihrer Existenz gefährdet oder wirtschaftlich schwer geschädigt werden.

Wenn die Situation noch länger so bleibt, dann stirbt der stationäre Handel!

Ohne den stationären Handel…


verwaisen die Innenstädte

• geht ein Stück jahrhundertealtes Kulturgut verloren
• gehen zahlreiche Arbeits- und Ausbildungsplätze verloren
• beherrschen nur noch globale Internetanbieter den Handel

Mit Ihrer „virtuellen“ Unterschrift helfen Sie uns, den Forderungen zur Rettung des stationären Handels Gehör zu verschaffen.
Wir fordern…

• Die Möglichkeit zur Selbsthilfe, indem wir unsere Geschäfte unter Beibehaltung der bewährten Hygienekonzepte zeitnah wiedereröffnen dürfen
• Im Falle der Fortsetzung des Lockdowns angemessene, faire Entschädigungen zur Sicherung unserer Unternehmensexistenzen und der damit verbundenen Arbeitsplätze
• Einen langfristen Planungshorizont

Mehr Informationen und eine aktuelle Liste der unterstützenden Unternehmen finden Sie im Internet unter https://handelstehtzusammen.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.