Gotha (ots)
Polizeibeamte haben gestern und in der vergangenen Nacht bei mehreren Verkehrsteilnehmern mutmaßliche Drogenbeeinflussungen festgestellt. Die Beamten kontrollierten gegen 15.30 Uhr in der Humboldtstraße einen 23 Jahre alten Skoda-Fahrer und führten einen Drogenvortest mit ihm durch. Dieser reagierte positiv auf Amphetamin beziehungsweise Methamphetamin. Ein solcher Test reagierte bei der Kontrolle eines 35-Jährigen VW-Fahrers gegen 19.45 Uhr in der Seebergstraße ebenfalls positiv auf diese Stoffe. Kurz darauf wurde in der Salzgitterstraße ein 37 Jahre alter Opel-Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Die Beamten stellten bei ihm eine mutmaßliche Beeiflussung mit Cannabis und Amphetamin beziehungsweise Methamphetamin fest. Darüber hinaus konnte der Mann keine Fahrerlaubnis vorweisen. In seinem Fahrzeug wurde zudem eine Kleinstmenge Cannnabis aufgefunden und sichergestellt. Gegen 23.00 Uhr war ein 26-Jähriger mit seinem Audi in der Kindleber Straße unterwegs uund stand dabei offenbar unter dem Einfluss von Kokain. In den frühen Morgenstunden, gegen 02.30 Uhr kontrollierten Polizisten einen 18 Jahre alten Ford-Fahrer. Der mit ihm durchgeführte Drogenvortest reagierte positiv auf Amphetamin beziehungsweise Methamphetamin. Der 18-Jährige war nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis. Darüber hinaus gehörten die angebrachten Kennzeichen nicht zu dem Ford, das Fahrzeug war nicht zugelassen. Auf den jungen Mann kommen nun Verfahren wegen der zahlreichen Verstöße zu.
Fahrer, die unter dem Einfluss berauschender Substanzen am Straßenverkehr teilnehmen stellen eine besondere Gefahr für die Sicherheit auf den Straßen dar. Die Substanzen verringern die Aufmerksamkeit sowie die Fähigkeit, auf Umwelteinflüsse und Verkehrsgeschehnisse rasch reagieren zu können, erheblich. Unfälle sind oftmals die Folge. Nimmt man dennoch unter dem Einfuss berauschender Mittel am Straßenverkehr teil, drohen Bußgeld, Punkte im Verkehrszentralregister sowie ein Fahrverbot. Auch die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung kann angeordnet werden. Der Entzug der Fahrerlaubnis kommt unter Umständen ebenfalls in Betracht. (fr)
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