Information zur Zahlungsaussetzung der Elternbeiträge für Schulhorte und kommunale Kindergärten aufgrund der Schließung der Einrichtungen im Zuge der Corona-Pandemie
Kommunale Kindergärten in der Stadt Gotha
Im Monat Februar 2021 werden zunächst keine Gebühren erhoben. Ein Gebühreneinzug seitens der Stadtverwaltung Gotha wird ausgesetzt.
Eltern, deren Kinder an der Notbetreuung teilnehmen, sind dennoch gebührenpflichtig. Eine Verrechnung der Gebühren erfolgt im Nachgang.
Eltern, deren Kinder nicht an der Notbetreuung teilnehmen, können ihren Dauerauftrag für den Monat Februar 2021 aussetzen.
Horte der staatlichen Grundschulen in der Stadt Gotha
Für die Horte der sieben staatlichen Grundschulen in Gotha werden die Gebühren für die Monate Januar und Februar 2021 ausgesetzt. Insbesondere gilt Folgendes:
1.) für Eltern, die ihrem Träger eine SEPA-Lastschriftermächtigung erteilt haben, wird für den Monat Februar die Abbuchung automatisch eingestellt;
2.) Eltern, die die Gebühren per Dauerauftrag entrichten, werden gebeten, den Dauerauftrag für den Monat Februar bei ihrer Bank auszusetzen;
3.) Eltern, die die Gebühren per Einzelüberweisung veranlassen, nehmen die Überweisung für den Monat Februar bitte nicht vor.
Verrechnungen und gegebenenfalls erforderliche Änderungen von Bescheiden werden zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.