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Odysee für Reinhardsbrunn und Friedrichswerth findet ein Ende

Mit einer gestern getroffenen Entscheidung des Meininger Landgerichts ist der Weg freigemacht worden, um Schloss Reinhardsbrunn nun endgültig in Besitz des Freistaates Thüringen zu bringen. Die Richter lehnten einen Antrag der jetzigen Besitzerin, einer Consulting-Firma, gegen das laufende Enteignungsverfahren ab. Damit ist ein Ende des jahrelangen Rechtsstreits um das einzigartige Schloss-Ensemble in Sicht.

Hinsichtlich der Zukunft von Schloss Reinhardsbrunn und Schloss Friedrichswerth gibt es zudem eine weitere gute Nachricht:

Die Thüringer Landesregierung plant eine Zuordnung der beiden Schlossanlagen zur Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten. In einer Vorlage des Kabinetts werden daraufhin Reinhardsbrunn und Friedrichswerth jetzt auch explizit genannt.

„Damit kann eine jahrzehntelange Odysee dieser beiden Schlösser endlich ein Ende finden“, freut sich Matthias Hey, Gothaer Abgeordneter des Thüringer Landtages. „Mit einer Übertragung der beiden Objekte zur landeseigenen Schlösserstiftung gibt es endlich eine Perspektive“, so Hey. Er warnt allerdings gleichzeitig: „Wer will, dass sich die Stiftung dann um die dringend notwendige Sanierung der beiden Schlösser kümmern kann, muss sie dazu auch finanziell in die Lage versetzen!“

Aus seiner und der Sicht weiterer Abgeordneter ist die Stiftung allerdings chronisch unterfinanziert. „Den Politikern egal welcher Partei muss klar sein, dass es sich um eine millionenschwere Aufgabe handelt, wie ja allein die Sanierung von Schloss Friedenstein beweist“, so Hey. Insbesondere in Corona-Zeiten sei der Kampf um zusätzliche Gelder doppelt schwer. Mit der jetzt formulierten klaren Absicht der Landesregierung, Reinhardsbrunn und Friedrichswerth ins Eigentum der Schlösserstiftung zu überführen, wäre allerdings das wichtigste Signal im Kampf um den Erhalt der beiden Anlagen gesetzt, „das ist bereits jetzt mehr als alles, was dahingehend in den letzten drei Jahrzehnten geschehen ist“, freut sich Hey.

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