BlaulichtmeldungenLPI GothaNachrichten

Mit 3,03 Promille auf der B 88 unterwegs

Gräfenroda (ots)

Am Samstagnachmittag gegen 16:55 Uhr wurde der Polizei Arnstadt-Ilmenau durch einen aufmerksamen Verkehrsteilnehmer ein auffälliger Pkw Opel gemeldet, welcher auf der B88 von Frankenhain in Richtung Gräfenroda fuhr. Der Pkw befuhr hierbei in starken Schlangenlinien beide Fahrspuren, so dass entgegenkommende Fahrzeuge bremsen und ausweichen mussten, damit es nicht zum Unfall kommt. Der Pkw konnte in der Folge auf dem Rewe-Parkplatz in Gräfenroda festgestellt werden. Der 42-jährige polnische Fahrzeugführer stand unter erheblichem Alkoholeinfluss. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Vorwert von 3,03 Promille. Dem Fahrzeugführer wurde der Fahrzeugschlüssel zur Unterbindung der Weiterfahrt abgenommen und er wurde zur Blutentnahme nach Ilmenau gebracht. Der polnische Fahrer hatte zudem keinen gültigen Führerschein. Gegen den Mann wird nun wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Straßenverkehrsgefährdung ermittelt. Die Polizei sucht auf diesem Weg die Fahrzeugführer, welche zum oben genannten Zeitpunkt auf der B88 zwischen Frankenhain und Gräfenroda durch den Opel-Fahrer gefährdet wurden (Bezugsnummer 0005983/2021). (dl)

Original-Content von: Landespolizeiinspektion Gotha, übermittelt durch news aktuell

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.