NachrichtenWirtschaft

Mehr Geld für systemrelevante Jobs im Kreis Gotha gefordert

2.600 Beschäftigte im Kreis Gotha sollen 2021 profitieren

Mehr Geld für Ernährer: Die Löhne der rund 2.600 Menschen, die im Landkreis Gotha in der Lebensmittelbranche arbeiten, sollen im neuen Jahr deutlich steigen. Das fordert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). „Wer Obst und Gemüse verarbeitet, Nudeln herstellt oder Getränke abfüllt, macht gerade in Pandemiezeiten einen unverzichtbaren Job. Dafür sollen die Beschäftigten eine faire Anerkennung bekommen“, sagt Jens Löbel, Geschäftsführer der NGG-Region Thüringen.

Seit Beginn der Coronakrise gilt die Ernährungsindustrie offiziell als systemrelevant. Die Arbeitsbelastung hat nach Beobachtung der Gewerkschaft deutlich zugenommen. „Ob beim Backwarenhersteller oder beim Produzenten von Tiefkühlkost – Überstunden und Extra-Schichten sind in vielen Werken seit Monaten an der Tagesordnung, um die Grundversorgung an Lebensmitteln sicherzustellen. Ohne den Einsatz der Beschäftigten gäbe es längst wieder leere Supermarktregale“, betont Löbel. Für sie fordert die NGG je nach Betrieb und Wirtschaftslage Lohnerhöhungen zwischen 3,5 und 5,5 Prozent. 30 Jahre nach der Wiedervereinigung müssten die Löhne im Kreis Gotha endlich den Verdiensten in den vergleichbaren Betrieben Westdeutschlands angepasst werden, so Löbel weiter.

Die Ernährungswirtschaft gilt als viertgrößter Industriezweig Deutschlands. In Thüringen beschäftigt die Branche laut Arbeitsagentur rund 21.000 Menschen in 750 Betrieben.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.