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Kabinett beschließt Kindergartenschließung ab 16. Dezember und weitere Details

Die Länder und der Bund haben sich am Sonntag auf drastische Eindämmungsmaßnahmen für die Zeit zwischen dem 16. Dezember und dem 10. Januar geeinigt, die den Wirkungsbereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport betreffen. Ebenso am Sonntag hat das Thüringer Kabinett darauf aufbauende Beschlüsse gefasst.

  • Auch Kindergärten in Thüringen schließen, ebenso die Angebote von Kindertagespflegepersonen. Der Betreuungsanspruch ist ausgesetzt. Es findet eine Notbetreuung statt.
  • Notbetreuung wird an Schulen für die Klassenstufen 1 bis 6, an Förderschulen (alle Jahrgänge) sowie in der Kindertagesbetreuung gewährleistet. Die Notbetreuung steht Kindern offen, deren Eltern selbst keine anderweitige Betreuung sicherstellen können. Dies gilt unabhängig vom Beruf bzw. der beruflichen Situation der Eltern. Notbetreuung findet an den Tagen statt, an denen Schulhort, Schule oder Kindergarten jeweils geöffnet gewesen wären. Eine Anmeldung zur Notbetreuung in den Einrichtungen ist erforderlich. Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte gelten entsprechend dem Prinzip der festen Gruppe.
  • Die Jugendhilfe arbeitet weiter in der Stufe GELB mit größtmöglicher Kontaktreduzierung.
  • Für den Sportbereich bleibt es bei den bisherigen Festlegungen (Stand 10. Dezember 2020): Organisierter Vereins- und Breitensport (inkl. Kinder- und Jugendsport) bleibt untersagt. Möglich bleibt weiterhin der Individualsport im Freien, der Profisport sowie das Training für Kaderathletinnen und Kaderathleten. Geplante Veranstaltungen des Winterleistungssports (Weltcups) können ohne Zuschauer und unter Einhaltung strenger Hygienekonzepte stattfinden.

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