Die Freiheit ist das wichtigste Gut der Menschheit. Sie war es, die vor mehr als 30 Jahren die Menschen auf die friedlichen Straßen führte. Das wird heute gern vergessen. Martin Luther, der im Jahre 1515 in Gotha sein erstes kirchliches Amt übernahm und sozusagen bei uns seine Karriere begann, hat der Menschheit vor 500 Jahren sein „Freyheitsbüchlein“ geschenkt. In der Forschungsbibliothek Gotha aufbewahrt, gehört diese Schrift heute zum Weltdokumentenerbe. Ein Erbe ist heutzutage nicht dazu da, es nur zu erben, ein Erbe ist Verpflichtung. Viele Menschen verstehen Freiheit heutzutage als Meinungsäußerung, das ist richtig. Aber zur Freiheit gehört auch zuzuhören. Die Sprache und das Gehör sind Gaben, deren Einsatz der Mensch nicht verlieren darf. Wir haben uns die Freiheit genommen, die Spuren der letzten 30 Jahre in Gotha zwischen zwei Buchdeckeln festzuhalten. Unter dem Titel „Gotha. Deine Wäende“ ist so ein Werk entstanden, das in Bild- und Textsprache erzählt, wie sehr sich Menschen für ihre Heimat eingesetzt haben und welche Aufgaben noch vor uns liegen. Ich nehme mir die Freiheit, allen dieses Buch ans Herz zu legen. Es zu lesen, es zu betrachten. Die Tage im Herbst laden uns dazu ein, gerade im November, wenn das Gedenken der deutschen Geschichte uns nicht loslässt. Ihre Freiheit in Gesundheit zu genießen, wünscht Ihnen

Ihr

Knut Kreuch

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.