NachrichtenPolitik

Ehrenamts-Empfang muss ausfallen

Der seit acht Jahren regelmäßig im November stattfindende „Große Abend des Ehrenamtes“, den die Gothaer SPD gemeinsam mit den Mitgliedern der SPD/FDP-Stadtratsfraktion im Tivoli veranstaltet, muss in diesem Jahr leider ausfallen. Darüber informieren Peter Leisner, Vorsitzender der Stadtratsfraktion, und Matthias Hey, SPD-Vorsitzender in Gotha.

Bei diesem Ehrenamtsempfang wurden Vorstandsmitglieder sämtlicher Gothaer Vereine, Verbände und Initiativen eingeladen und an besonders rührige Vereinsmitglieder der „Emil-Sauerteig-Preis“ für ehrenamtliches Engagement vergeben.

„Die Entscheidung zur Absage ist uns nicht leichtgefallen, wir bedauern das sehr“, so Peter Leisner. Durch die aktuellen Hygienebestimmungen aufgrund der Corona-Pandemie sind die Veranstalter aber nicht in der Lage, die allgemeingültigen Vorsorge-Regeln einzuhalten. Beim mittlerweile schon traditionellen Ehrenamtsempfang waren teilweise mehr als 140 Gäste der Einladung gefolgt, um mit Vertretern der Kommunal- und Landespolitik, aber auch untereinander ins Gespräch zu kommen.

„Wir hoffen sehr darauf, uns im kommenden Jahr in dieser Runde wieder im Tivoli zahlreich und vor allem gesund wiederzusehen, so Matthias Hey.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.