NachrichtenStadt Gotha

Historische Beleuchtung erstrahlt in neuem Glanz

Am Donnerstag, dem 24. September 2020, kehrte der im Rahmen der denkmalgerechten Sanierung des Hauptmarktes entfernte Kandelaber an seinen angestammten Platz zurück.

Der als Metallkunst gebaute Kandelaber, der 1985 vom Bauplastiker Klaus Fleischmann entworfen wurde, misst sechs Meter Höhe. Die Beleuchtung erfolgt durch sechs Anbauleuchten. Die Aufstellung des Kandelabers auf dem Unteren Hauptmarkt sorgte damals für viel Aufruhr und Kritik. „Der Koloß muss vom unteren Hauptmarkt weichen“, wurde häufig gegenüber den Medien geäußert.

Heute ist der Kandelaber von seinem Standort nicht mehr wegzudenken, er ist zu einem wichtigen und prägenden Bestandteil des historischen Hauptmarktes geworden. Im Zuge der Hauptmarktsanierung soll auch dieses Kunstobjekt wieder im neuen Glanz erstrahlen.

Nach der Demontage wurde der Kandelaber gereinigt, die Korrosionsschäden beseitigt, die Befestigungstechnik bearbeitet, Technik und Leuchtmittel erneuert und neue Gläser für die Laternen angebracht. Diese Arbeiten wurden von der Firma Werkstatt für Schmiedekunst aus Knau durchgeführt. Beratend und betreuend stand Prof. Bernhard Mai zur Seite. Das Fundament und den Sockel stellte die Firma Eurovia her. Die notwendigen Elektroarbeiten wurden durch die Firma Vieselbacher Elektrotechnik ausgeführt.

Die Kosten für die Restaurierung des Kandelabers betragen ca. 20.000 Euro.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.