BlaulichtmeldungenLPI GothaNachrichten

Polizei zieht in Gotha zwei betrunkene Radfahrer aus dem Verkehr

Gotha – Landkreis Gotha (ots)

Betrunkener Radfahrer I

In der Kindleber Straße kontrollierten Polizeibeamte am Freitag gegen 22:50 Uhr einen Fahrradfahrer. Der 38jährige Mann wurde einer Atemalkoholkontrolle unterzogen. Hierbei wurde ein Vorwert von 1,9 Promille festgestellt. Die Weiterfahrt wurde unterbunden, eine Blutentnahme durchgeführt und Anzeige wegen Trunkenheit erstattet.(ck)

Betrunkener Radfahrer II

Polizeibeamte kontrollierten am Freitag gegen 23:20 Uhr in der Eschleber Straße einen Radfahrer, da der Fahrer kein Licht am Fahrrad hatte. Bei einer freiwilligen Atemalkoholkontrolle wurde ein Vorwert von 1,99 Promille gemessen. Die Weiterfahrt wurde unterbunden, eine Blutentnahme durchgeführt und Anzeige gegen den Fahrer erstattet.(ck)

Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Gotha
Inspektionsdienst Gotha
Telefon: 03621/781124
E-Mail: dsl.gotha.lpigth@polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx

Original-Content von: Landespolizeiinspektion Gotha, übermittelt durch news aktuell

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.