Gotha – Landkreis Gotha (ots)

Zu erheblichen Widerstandshandlungen kam es am Samstag gegen 16:30 Uhr in der Kindermannstraße durch eine 51 Jahre alte Frau. Auf Grund von Hinweisen wollte eine Streifenwagenbesatzung die Frau kontrollieren, da der Verdacht einer zuvor begangenen Fahrt unter Alkoholeinfluss mit einem Pkw VW bestand. Zunächst öffnete die Frau ihre Wohnungstür nicht und als sie es dann doch tat, wurden die Polizisten sofort attackiert und beleidigt. Mit Hilfe weitere Einsatzkräfte konnte die Frau schließlich überwältigt und zum Inspektionsdienst Gotha gebracht werden. Ein durchgeführter passiver Atemalkoholtest ergab ein positives Ergebnis, so dass eine Blutentnahme angeordnet und durchgeführt wurde. Der Führerschein wurde beschlagnahmt. Nachdem sich die Frau beruhigt hatte, konnte sie die Dienststelle am frühen Abend wieder verlassen. Bei dem Einsatz wurden neben der 51-Jährigen auch drei Polizeibeamte leicht verletzt. Gegen die Frau wird nun u. a. wegen Trunkenheit im Verkehr, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Körperverletzung ermittelt. (av)

Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Gotha
Inspektionsdienst Gotha
Telefon: 03621/781124
E-Mail: dsl.gotha.lpigth@polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx

Original-Content von: Landespolizeiinspektion Gotha, übermittelt durch news aktuell

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.