Landkreis GothaNachrichten

Veranstaltungen rechtzeitig beantragen

Nach der seit dem 13. Juni  gültigen „Thüringer Verordnung zur Neuordnung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zur Verbesserung der infektionsschutzrechtlichen Handlungsmöglichkeiten“ können Volks-, Dorf-, Stadt-, Schützen- oder Weinfeste, Sportveranstaltun-gen mit Zuschauern, Festivals, Kirmes und ähnliche öffentliche Veranstaltungen in Thüringen wieder stattfinden, wenn sie im Vorfeld vom zuständigen Landratsamt genehmigt worden sind. Das gilt bis einschließlich 15. Juli 2020. Für die Beantragung der Veranstaltung steht auf der website des Landkreises unter https://www.landkreis-gotha.de/fileadmin/user_upload/pdf-Dateien/sonstige/covid-19/Antrag_fuer_Veranstaltungen_nach____7_Abs._2_der_VO.pdf dafür ein Formular bereit, dass die Organisatoren vorab ausgefüllt an die E-Mail-Adresse Veranstaltungen@kreis-gth.de senden. Da mit einem erhöhten Antragsaufkommen zu rechnen ist, wird um die Einsendung der Anträge mindestens fünf Werktage vor der geplanten Veranstaltung gebeten.

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