Freitag, Dezember 27, 2024

Bauarbeiter gehören zu Rekord-Pendlern im Kreis Gotha

Sie sitzen morgens um sechs im Auto und sind oft erst abends um acht zu Hause: Ein Großteil der rund 1.600 Bauarbeiter im Landkreis Gotha nimmt enorme Pendelstrecken in Kauf – ohne die Zeit für die Fahrerei bezahlt zu bekommen. Darauf weist die Gewerkschaft IG BAU hin. „Bauarbeiter zählen zu den Rekord-Pendlern in der Region. Um zur Baustelle zu kommen, haben sie nicht nur besonders weite Wege. Die Einsatzorte ändern sich auch ständig. Darunter leiden Familie, Freunde und Freizeit“, sagt Ralf Eckardt, Bezirksvorsitzender der IG BAU Erfurt. Erstmals soll es nun eine Entschädigung der sogenannten Wegezeiten am Bau geben. Das fordert die Gewerkschaft in der laufenden Tarifrunde, die am 25. Juni in Wiesbaden fortgesetzt wird.

Nach einer aktuellen Untersuchung des Pestel-Instituts legen Bauarbeiter in Deutschland im Schnitt 64 Kilometer für die einfache Strecke zur Arbeit zurück. In der repräsentativen Umfrage unter 4.800 Bau-Beschäftigten gab jeder Vierte an, mehr als eine Stunde zur Einsatzstelle unterwegs zu sein – plus Rückfahrt. Zum Vergleich: Unter allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern betrifft das nur fünf Prozent.

IG BAU-Bezirkschef Ralf Eckardt spricht von „verlorener Lebenszeit“ und fordert die Baufirmen dazu auf, den Einsatz ihrer Mitarbeiter anzuerkennen. „Mobiles Arbeiten gehört natürlich zum Bau dazu. Es wird immer woanders gebaut. Aber dann müssen Bauarbeiter für die Fahrerei immerhin eine Entschädigung bekommen – entweder durch Geld oder Zeit-Guthaben“, so der Gewerkschafter. Damit könne die Bauwirtschaft auch einen wichtigen Beitrag gegen den Fachkräftemangel leisten. „Berufsstarter überlegen sich dreimal, ob sie in einer Branche anfangen, in der sie mehr Zeit im Bulli als zu Hause verbringen.“

Anzeige

One thought on “Bauarbeiter gehören zu Rekord-Pendlern im Kreis Gotha

  • Warum wird der Vorschlag nur in Bezug auf Bauarbeiter gemacht, es gibt auch noch andere Arbeiter die täglich pendeln. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, das Leiharbeiter solch eine Vergütung auch nicht bekommen.

    Antwort

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.