Landkreis GothaNachrichten

Baden und Campen an der Ohratalsperre verboten

Rund um den unmittelbaren Staubereich der Ohratalsperre gilt ein absolutes Bade- und Betretungsverbot. Da wegen der Corona-Pandemie Hallen- und Freibäder sowie andere Freizeiteinrichtungen lange geschlossen waren und momentan nur mit Einschränkungen wieder nutzbar sind, wurden in den zurückliegenden Wochen rund um die Ohratalsperre insbesondere in den Abendstunden und an Wochenenden auf Flächen innerhalb der Schutzzone I verschiedene Freizeitnutzungen (Picknick, Zelten) einschließlich Badebetrieb festgestellt. Selbst das Baden von Hunden wurde beobachtet. All das ist, da es gilt, die Sauberkeit des Trinkwassers zu wahren, nicht zulässig.

Darauf weist die Untere Wasserbehörde des Landkreises Gotha hin. Zugleich wird im Rahmen der Zuständigkeiten der unteren Wasserbehörde für die Gewässeraufsicht auf Vor-Ort-Kontrollen, mit denen auch außerhalb der regulären Dienstzeiten zu rechnen ist, hingewiesen. Die dabei festgestellten Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Geldbußen in Höhe von bis zu 50 Tausend Euro geahndet werden.

Die Ohratalsperre bei Luisenthal wird zur Trinkwassergewinnung genutzt und versorgt täglich über 700.000 Einwohner in Mittelthüringen mit qualitativ hochwertigem Frischwasser. Sie wird von der Thüringer Fernwasserversorgung bewirtschaftet. Zum Schutz der Wasserqualität in der Talsperre ist um diese nach Maßgabe des Wasserhaushaltsgesetzes ein Wasserschutzgebiet festgesetzt. Die Wasserfläche sowie der Uferbereich der Talsperre einschließlich ihrer Zuflüsse befinden sich komplett in der Schutzzone I dieses Wasserschutzgebietes. In diesem engsten Bereich um die Wassergewinnungsanlage sind unter anderem das Betreten, das Befahren, das Baden und das Zelten nicht zulässig.

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