Landkreis GothaNachrichten

Änderung der Probenannahmezeiten im Lebensmittelüberwachungsamt

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt informiert darüber, dass ab dem 01.07.2020 auf Grund organisatorischer Umstellungen die Zeiten zur Annahme von Proben zur Untersuchung oder Weiterleitung an das TLV Bad Langensalza wie folgt geändert werden:

Montag 09.30 – 10.30 Uhr
Dienstag 14.00 – 15.00 Uhr
Mittwoch 09.30 – 10.30 Uhr
Donnerstag 09.30 – 10.30 Uhr

Zur Abgabe der Proben melden Sie sich bitte an der am Eingang vorhandenen Klingel des Veterinäramtes.
Außerhalb dieser Zeiten ist eine Probenannahme nicht möglich.

Die Trichinenuntersuchungen im Landratsamt Gotha erfolgen
 

montags 13.00 – 16.00 Uhr und
mittwochs 13.00 – 16.00 Uhr

Der Transport von Proben in das TLV Bad Langensalza erfolgt mit Kurier am Dienstag und Donnerstag jeweils um 06:45 Uhr, deshalb sind die Proben am Vortag abzugeben.
Wildschweine und andere trichinenuntersuchungspflichtige Wildtiere (z.B. Dachse) sind im Landkreis Gotha unter Beachtung folgender Regelungen auf Trichinen nur im Labor des Veterinäramtes mit der Verdauungsmethode zu untersuchen:
Die Probenentnahme erfolgt durch Jagdausübungsberechtigte mit amtlicher Erlaubnis zur Entnahme der Trichinenproben bei erlegtem Haarwild (Beauftragung) oder den regional zuständigen amtlichen Tierarzt.

Folgende Proben sind bei erlegtem Haarwild (Wildschweine, Dachse) für die Laboruntersuchung (einschließlich einer möglichen Nachuntersuchung) zu entnehmen und im frischen Zustand (nicht gefroren) abzugeben:
mindestens 50 g Muskulatur (Unterarm-Muskulatur und / oder Zwerchfellsmuskulatur), ohne Verunreinigungen, Fett, Bindegewebe, Sehnen, Schwarte/Haut.
Im Falle von Trichinenproben, die ohne bzw. mit unvollständig ausgefülltem Wildursprungsschein abgegeben werden oder bei unzureichendem bzw. nicht geeignetem (insbesondere verdorbenem) Proben- oder Verpackungsmaterial wird keine Trichinenuntersuchung durchgeführt.

Werden keine Trichinen nachgewiesen, erfolgt am Untersuchungstag eine automatische Freigabe des Fleisches.

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt betont, dass das Wild erst nach Abschluss der Trichinenuntersuchung be- oder verarbeitet werden darf. Dieses gilt auch für den eigenen Hausgebrauch.

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