NachrichtenRatgeber

AOK PLUS: Neues Gesundheitspartnerportal

Das Gesundheitspartnerportal der AOK-Gemeinschaft, www.aok.de/gp, erstrahlt ab sofort in neuem Glanz. Mit dem Relaunch wurde die Website nicht nur optisch und technisch runderneuert, sondern enthält jetzt auch neue Fachinformatio-nen sowie neue Service-Angebote für Beschäftigte im Gesund-heitswesen. Auf über 3.500 Seiten des in dieser Größe bundesweit einmaligen Portals finden sich Informationen zu zehn Berufsfeldern des Gesundheitswesens: Apotheke, Arzt und Praxis, Hebammenhilfe, Heilmittel, Hilfsmittel, Krankenbeförde-rung, Krankenhaus, Pflege, Reha und Vorsorge sowie Zahnmedizin.
Neu ist zum Beispiel die Ansprechpartner-Suche, mit der schnell und einfach der zuständige AOK-Mitarbeiter für jedes Anliegen gefunden wird. Aber auch das Informationsangebot für medizini-sche Fachangestellte in Arztpraxen ist deutlich ausgebaut worden, zum Beispiel die Online-Lernprogramme zur richtigen Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln oder Krankenfahrten. Auch Leitfäden zur praktischen Umsetzung der Disease-Management-Programme (DMP) und eine Datenbanksuche nach Dokumenten wie Hilfsmittel-Verträgen der AOK PLUS sind enthalten.
In Sachsen und Thüringen ist das Gesundheitspartnerportal zwischen Mai 2019 und Mai 2020 rund 400.000 Mal in Anspruch genommen worden. Vor allem Informationen zu Hilfsmitteln, Pflege und Heilberufen waren in beiden Freistaaten besonders gefragt.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.