Seit Montag, dem 18. Mai 2020, sind die neun Kindergärten in Trägerschaft der Stadt Gotha für den eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet.
Mit dem eingeschränkten Regelbetrieb an den Kindergärten gilt für Eltern auch wieder die Pflicht regelmäßig Elternbeiträge entsprechend der Gebührenbescheide zu zahlen.
Die Elternbeiträge für die Zeit ab Juni 2020 werden zur gewohnten Fälligkeit am 15. des Monats eingezogen, wenn die Eltern einen SEPA-Lastschriftauftrag erteilt haben. Eltern, die per Dauerauftrag und Überweisung zahlen, werden gebeten die regelmäßigen Zahlungen wieder termingerecht vorzunehmen.
Die Stadtverwaltung hat nach den Vorgaben des Freistaates Thüringen für die Monate April und Mai die regelmäßige Zahlung der Elternbeiträge ausgesetzt. Die Berechnung der Elternbeiträge für die Notbetreuung wird zu einem späteren Zeitpunkt gesondert vorgenommen, sofern das Land hierfür nicht eine Befreiung von Beiträgen für die Notbetreuung festlegt.
Aufgrund fehlender Vorgaben durch den Freistaat Thüringen soll ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt dem Umstand Rechnung getragen werden, dass aufgrund der Corona-Schließungen im Monat März nur für 14 Tage eine Betreuung stattfinden konnte und im Monat Mai für 14 Tage für alle Kinder wieder der eingeschränkte Regelbetrieb vorgehalten wurde. Sollte es in dieser Nachberechnung durch Eltern zu einer Überzahlung gekommen sein, werden zu viel bezahlte Beträge erstattet. Dies gilt gleichermaßen für den eingeschränkten Regelbetrieb ab Juni 2020.