NachrichtenStadt Gotha

Rückzahlung der Sondernutzungsgebühren soll auch für Gewerbebetriebe ermöglicht werden

Nach einem Vorschlag von Oberbürgermeister Knut Kreuch sollen Gewerbetreibende die bereits gezahlten Sondernutzungsgebühren für die Nutzung der Freiflächen vor ihren Geschäften zurückgezahlt bekommen. Ein entsprechender Beschlussvorschlag wird dem Stadtrat am 24. Juni 2020 zur Beschlussfassung vorgelegt. Kreuch hatte eine Rückzahlung der Sondernutzungsgebühren bereits für Gastronomen vorgeschlagen, worüber ebenfalls in der Stadtratssitzung am 24. Juni entschieden wird. 

Viele Gewerbebetriebe nutzen die Flächen vor ihren Geschäften, um Waren zu präsentieren. In den vergangenen Monaten war das aber durch die Schutzmaßnahmen vor der Ausbreitung des Corona-Virus nicht möglich. Insgesamt hat die Pandemie tiefgreifende wirtschaftliche Auswirkungen auf die Gewerbetreibenden. Mit der Rückzahlung der bereits gezahlten Sondernutzungsgebühren für die Warenauslage für das Kalenderjahr 2020 will Oberbürgermeister Kreuch ein kleines Stück Erleichterung schaffen.

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