Auch für den Monat Juni setzt der Landkreis Gotha die Pflicht zur Zahlung der Hortgebühren vorerst aus. Bei Konten, für die dem Landratsamt Gotha eine SEPA-Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt worden ist, wird die Kreiskasse für Juni keine Abbuchung vornehmen. Eltern, die einen Dauerauftrag bei ihrer Bank eingerichtet haben, werden gebeten, diesen auch für den nächsten Monat auszusetzen. Eltern, die die Hortgebühren selbst überweisen, werden gebeten, diese Überweisung für den Monat Juni nicht vorzunehmen.
Sobald die Landesregierung abschließend über die Hortgebühren und die Abrechnung der Notbetreuung entschieden hat, wird der Landkreis die betroffenen Eltern informieren. Bereits gezahlte Hortgebühren ab April 2020 können dann erstattet werden.