Donnerstag, Dezember 12, 2024

Vier Verletzte bei Verkehrsunfall auf A4

Gotha (ots)

Am Himmelfahrtstag wurden mehrere Personen bei einem Unfall auf der A4 zwischen den Anschlussstellen Gotha und Gotha-Boxberg verletzt. Gegen 17:00 Uhr fuhr ein Pkw BMW auf der linken von drei Spuren der Richtungsfahrbahn Frankfurt. Wegen eines Reifenplatzers verlor der Fahrer des BMWs die Kontrolle über seinen Pkw und kollidierte mit der Mittelleitplanke. In der Folge waren noch zwei weitere Autos, ein Citroen C3 und ein Mercedes, in den Unfall verwickelt. Die Beifahrerin im BMW wurde bei dem Unfall schwer verletzt und kam mit einem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus. Drei weitere Personen mussten aufgrund leichter Verletzungen medizinisch versorgt werden. Wegen des Unfalls kam es bis 19:30 Uhr zu Verkehrsbehinderungen, mit zwischenzeitlicher Vollsperrung der Richtungsfahrbahn Frankfurt.

Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Autobahnpolizeiinspektion
Heidi Sonnenschmidt
Telefon: 036601 70103
E-Mail: pressestelle.api@polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/autobahnpolizeiinspektion/index.
aspx

Original-Content von: Autobahnpolizeiinspektion, übermittelt durch news aktuell

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.