BlaulichtmeldungenLPI GothaNachrichten

Fahrrad aus Hausflur weggetragen – Zeugen gesucht

Bild von Yildiray Yücel Kamanmaz auf Pixabay

Friedrichroda (Landkreis Gotha) (ots)

In der Zeit vom Mittwoch, 20.05.2020, 15.00 Uhr, bis Donnerstag, 21.05.2020, 06.00 Uhr, entwendeten Unbekannte ein mittels Schloss gesichertes Fahrrad aus dem Hausflur eines Mehrfamilienhauses in der Tabarzer Straße. Nach derzeitigem Erkenntnisstand haben der oder die Täter das Rad vom Tatort weggetragen. Bei dem entwendeten Fahrrad handelt es sich um ein schwarzes Mountainbike der Marke Cube, Typ Aim Race, 27,5-Zoll-Bereifung, 24 Gänge, im Neuwert von ca. 500 Euro. Wer hat den oder die Täter im Bereich der Tabarzer Straße gesehen oder kann Informationen zum Verbleib des gestohlenen Fahrrads geben? Hinweise nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 03621 – 781124 und der Bezugsnummer 0114124/2020 entgegen. (mwi)

Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Gotha
Thüringer Polizei
Telefon: 03621-781805
E-Mail: presse.lpigth@polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx

Original-Content von: Landespolizeiinspektion Gotha, übermittelt durch news aktuell

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.