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Eingeschränkter Regelbetrieb in städtischen Kindergärten: Information zu Öffnungszeiten

Seit Montag, dem 18. Mai 2020, haben die neun Kindergärten in Trägerschaft der Stadt Gotha ihre Türen im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet. Die dabei geltenden Öffnungszeiten von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr werden bis auf Weiteres beibehalten.

Auch die vorgegebenen Hygienekonzepte zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus werden in den Einrichtungen weiter berücksichtigt. Dazu gehört zum Beispiel, dass Kinder mit Erkältungssymptomen nicht aufgenommen werden sowie die Pflicht für Eltern, beim Holen und Bringen ihrer Kinder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Ohne diese ist ein Betreten des Grundstücks nicht möglich.

„Ich danke allen Eltern, die durch ihr besonnenes Verhalten und Verständnis dafür gesorgt haben, dass der Start in den eingeschränkten Regelbetrieb erfolgreich umgesetzt werden konnte“, so Oberbürgermeister Knut Kreuch im Rückblick auf die ersten Tage mit den neuen Regelungen.

Den jeweils aktuellen Stand rund um die gültigen Vorschriften sowie weitere Informationen das Corona-Virus betreffend finden Eltern und andere Interessierte auch auf der Website der Stadtverwaltung Gotha: www.gotha.de. Darüber hinaus kann man sich dort aber auch für den Versand des Newsletters für alle Mitteilungen der Stadtverwaltung anmelden.

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