BlaulichtmeldungenLPI GothaNachrichten

Wechmar: Moped gestohlen – Öffentlichkeitsfahndung

Wechmar (Landkreis Gotha) (ots)

Wie bereits am 29.04.2020 gemeldet , wurde in der Nacht vom 28.04.2020 zum 29.04.2020 in der Straße Kretschmar ein Moped entwendet. Das Fahrzeug, welches mittels eines Schlosses an einem Fahrradständer gesichert war, stand vor einem Wohnblock. Es handelt sich um folgendes Fahrzeug:

  • Kleinkraftrad Marke Simson
  • Typ Spatz
  • Farbe: rot / weiß
  • Individualmerkmale:
    – Delle auf der oberen Seite des Benzintanks
    – Bremslichtkabel mehrfach um den linken Holm der hinteren
    Schwinge gewickelt
    – Nicht zum Fahrzeugtyp passende Sitzbank verbaut.

Der Eigentümer lobt eine Belohnung in Höhe vom 500 Euro an die Person aus, durch deren Hinweise das Moped wieder aufgefunden werden kann. Die Polizei Gotha (Tel.: 03621-781124) nimmt Hinweise unter der Bezugsnummer 0096586/2020 entgegen. (mwi)

Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Gotha
Thüringer Polizei
Telefon: 03621-781805
E-Mail: presse.lpigth@polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx

Original-Content von: Landespolizeiinspektion Gotha, übermittelt durch news aktuell

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.