BlaulichtmeldungenLPI GothaNachrichten

Zeugenaufruf nach Garageneinbruch in der Von- Zach- Straße

Anzeige

Gotha (ots)

Im Tatzeitraum von Samstag, den 09. Mai bis Samstag, 16. Mai wurden mehrere Garagen an einem Garagenkomplex in der Von- Zach- Straße angegriffen. An allen Garagen wurde Sachschaden verursacht. Aus einer betroffenen Garage kam es zur Entwendung von hochwertigem Beutegut. Unter anderem wurden ein Fahrrad der Marke Scott, zwei hochwertige Angelruten, ein Schlafsack der Marke „Anaconda“ und diverses Werkzeug entwendet. Durch die Polizei Gotha wurde eine umfangreiche Tatortarbeit gewährleistet. Zur weiteren Erhellung des Einbruchs und Ergreifung des Täters sucht die Polizei Gotha Zeugen, welche Hinweise zum Einbruch zur Tatzeit geben können. Zeugenhinweise werden unter Angabe der Bezugsnummer 0110092/2020 unter der Telefonnummer 03621 – 781124 entgegengenommen. (cr)

Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Gotha
Inspektionsdienst Gotha
Telefon: 03621/781124
E-Mail: dsl.gotha.lpigth@polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx

Original-Content von: Landespolizeiinspektion Gotha, übermittelt durch news aktuell

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.