Mit der neuen Thüringer Verordnung zur Eindämmung des SARS-CoV2-Virus des Landes Thüringen vom 12. Mai steht fest, dass öffentlich zugängliche Männertagspartys an Gaststätten oder traditionellen Wander-Anlaufpunkten an Christi Himmelfahrt am 21. Mai nicht zulässig sind.
Gastronomische Einrichtungen werden sich sicher über abstandsvoll wandernde kleine Gruppen, die sie nach den geltenden Hygieneregeln versorgen können, freuen. Große Partys mit Konzerten von Bands, Alleinunterhaltern oder Musikgruppen sowie große Menschenansammlungen sind weiterhin nicht gestattet. Diese Vorkehrungen werden die Vollzugskräfte des Landkreises, der Städte und Gemeinden auch am so genannten Männertag kontrollieren und gegebenenfalls mit Bußgeld ahnden.
Was ist, wenn keine Party läuft und es wird ein Konzert im Freien dargeboten, ohne Tanz, lediglich zum zuhören und entspannen für die Gäste? Wenn die Corona- Regeln betr. Abstände eingehalten werden, sehe ich keinen Grund, Musik zu verbieten. Wem dem doch so ist, erinnert mich das an finsterste DDR- Zeiten!
Wilfried Woigk,
Bandchef der legendären Rockgruppe The Polars und
Kulturpreisträger des Kreises Gotha