Samstag, Dezember 14, 2024

Zusammenhalt in Krisenzeiten: Partnerstädte Gotha und Salzgitter unterzeichnen gemeinsame Erklärung

Zu einer guten Partnerschaft gehört dazu, nicht nur freudige Ereignisse miteinander zu teilen, sondern auch in Krisenzeiten zusammenzuhalten. Entsprechend dieses Mottos haben die Partnerstädte Gotha und Salzgitter eine gemeinsame Erklärung der Solidarität in der Corona-Pandemie verfasst.

„In diesen schwierigen Zeiten sind wir gut beraten, wenn wir uns nicht nur auf unsere Tugenden besinnen, sondern auch ganz besonders auf unsere Freunde“, heißt es einleitend in dem Schreiben, das von Oberbürgermeister Knut Kreuch und seinem Amtskollegen aus Salzgitter, Frank Klingebiel, unterzeichnet wurde. Beide Städte pflegen seit 31 Jahren eine partnerschaftliche Verbindung, in deren Rahmen sich ein reger Austausch zwischen Vereinen, Verwaltung und anderen Akteuren entwickelt hat.

Bedingt durch die Corona-Pandemie sind die Möglichkeiten für persönliche Zusammenkünfte in diesem Jahr allerdings deutlich eingeschränkt. Knut Kreuch und Frank Klingebiel ermutigen deshalb die Bürgerinnen und Bürger in ihren Städten, die Kontakte dennoch aufrecht zu erhalten und mit Vorfreude auf zukünftige Treffen zu blicken: „Wenn die Krise vorüber und die Pandemie hoffentlich bald überstanden ist, werden die persönlichen Begegnungen und gegenseitige Besuche vielleicht sogar noch ein bisschen schöner und intensiver sein als vorher.“

Dokument
Grußworte der Oberbürgermeister von Gotha und Salzgitter zur Solidarität der Partnerstädte in der Corona-Pandemie

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.