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Gesundheitsschutz: Jobcenter im Landkreis Gotha setzt zunächst weiter auf Telefon- und Onlinezugang

Foto: © Bundesagentur für Arbeit
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Seit dem 18. März hat das Jobcenter im Landkreis Gotha die Türen weitgehend geschlossen. Anliegen von Kundinnen und Kunden werden überwiegend telefonisch und online geklärt.

Der Gesundheitsschutz für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Kundinnen und Kunden steht für uns weiterhin an erster Stelle. Da wir Kunden leider derzeit nur sehr eingeschränkt persönlich beraten können, haben wir die Kapazitäten für telefonische Beratung, Antragstellung und weitere Anliegen deutlich erhöht.

Persönliche Termine nur in dringenden Fällen

Der Gesundheitsschutz für die Kunden und die Mitarbeiter hat oberste Priorität. Die derzeitigen Kommunikationswege haben sich grundsätzlich bewährt. Trotzdem wollen wir den persönlichen Kontakt zu unseren Kunden schrittweise unter Einhaltung sinnvoller Schutzmaßnahmen für alle Beteiligten wiederherstellen. Wann das sein wird, hängt noch von verschiedenen Faktoren ab.

Dafür werden im Jobcenter entsprechende Veränderungen erfolgen, damit die hygienischen Standards zum Gesundheitsschutz eingehalten werden.

Auszahlung von Geldleistungen hat Priorität, Qualität der Anträge entscheidend

In diesen außergewöhnlichen Zeiten bleibt die wichtigste Aufgabe, dass Geldleistungen zuverlässig ausgezahlt werden, um Existenzen zu sichern. Das Geld wird wie gewohnt auf die Konten der Kundinnen und Kunden überwiesen. Für Notfälle gibt es im Jobcenter eine Kontaktmöglichkeit über eine Klingel.

„Unsere Kundinnen und Kunden haben einen entscheidenden Einfluss darauf, wie zügig ihre Anliegen bearbeitet werden können“, bemerkt der Geschäftsführer des Jobcenters. „Leider sind Anträge häufig nicht ausreichend plausibel oder vollständig, so dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nachfragen und weitere Unterlagen einholen müssen.“

Zugang zur Grundsicherung vereinfacht, Online-Kanal nutzen

Um Selbstständige und Menschen in Kurzarbeit, für die das Einkommen nicht mehr reicht, zu unterstützen, wurde auch der Zugang zur Grundsicherung SGB II, umgangssprachlich Hartz IV, teilweise vereinfacht. Dies betrifft die Prüfung des Vermögens und die Gewährung der Kosten der Unterkunft. Trotzdem benötigt das Jobcenter verschiedene Angaben, insbesondere zur Bedarfsgemeinschaft und dem Gesamteinkommen. Da die Grundsicherung für die gesamte Familie, die sogenannte Bedarfsgemeinschaft, berechnet und gezahlt wird, muss wie bisher u.a. das Einkommen aller Familienmitglieder geprüft werden. So wird die Bedürftigkeit festgestellt.

Weitere Informationen erhalten Sie online auf www.jobcenter-gotha.de oder telefonisch unter 03621 421142.

Eine weitere Vereinfachung: Wer bereits Grundsicherung bezieht, muss keinen Folgeantrag stellen, wenn seine Leistungen vor dem 31.08.2020 enden.

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