NachrichtenStadt Gotha

Erweiterung der Notbetreuung

Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Notbetreuung mit Wirkung ab dem 27. April 2020 neu geregelt. Damit kommt es zu einer Erweiterung der Notbetreuung für bestimmte Bedarfs- und Berufsgruppen.

In die Gruppe A+ kommen zusätzlich die Kinder von erwerbstätigen Alleinerziehenden hinzu. Der Leitung ist mit dem Antrag eine glaubhafte und schriftliche Darlegung der Lebenssituation vorzulegen. Eine Bestätigung über die regelmäßige Erwerbstätigkeit kann verlangt werden.

Für Gruppe A+ gilt die Ein-Eltern-Regelung. Das bedeutet, dass ein Elternteil zur Notbetreuung berechtigt sein muss.

In der Gruppe B kommen die Eltern hinzu, die in der Bundesagentur für Arbeit, Jobcentern, Sozialämtern, der Thüringer Aufbaubank oder als pädagogisches Personal der Schulen und Kindertageseinrichtungen tätig sind.

Neben dem Antrag für die Gruppe B werden Arbeitgeber- bzw. Auftragsgeberbescheinigungen erbeten. Die Bescheinigung soll den konkreten Betrieb benennen und bestätigen, dass die konkrete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes unabkömmlich ist (mit stichwortartiger Begründung).

Beim pädagogischen Personal ist eine Bestätigung der Schule oder der Kindertageseinrichtung über den Einsatz im Präsenzunterricht oder der Notbetreuung notwendig.

Eltern, die selbst am Präsenzunterricht teilnehmen, legen eine Bescheinigung über die Eigenschaft als Schülerin/Schüler, Auszubildende/Auszubildender oder Studentin/Student vor.

Für Gruppe B gilt die Zwei-Eltern-Regelung. Das bedeutet, dass beide Eltern zur Notbetreuung berechtigt sein müssen.

Voraussetzung für jegliche Notbetreuung ist, dass ausreichend Betreuungspersonal zur Verfügung steht und die räumlichen/sächlichen Gegebenheiten im Kindergarten den Vorgaben des Gesundheitsamtes und des Landes entsprechen.

Die Kostenbefreiung und -erstattung der Elternbeiträge durch das Land greift nach Beschluss der Landesregierung nicht für Eltern, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport unter https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2020/2020-04-23_Notbetreuung_aktualisierte_Regelungen.pdf veröffentlicht.

Die Arbeitgeber- bzw. Auftragsgeberbescheinigungen unter https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2020/2020-03-15_Kriterien_Notbetreuung_Einrichtungen.pdf abrufbar.

Die Anträge zur Notbetreuung sind nachfolgend als Download verfügbar.

Gruppe A: Antrag auf Notfallbetreuung in Kindertageseinrichtungen während Schließungen aufgrund von Corona/Covid-19
Gruppe A+: Antrag auf Notfallbetreuung in Kindertageseinrichtungen während Schließungen aufgrund von Corona/Covid-19
Gruppe B: Antrag auf Notfallbetreuung in Kindertageseinrichtungen während Schließungen aufgrund von Corona/Covid-19

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.