Die Friedhofsverwaltung weist zum wiederholten Male darauf hin, dass die illegale Müllentsorgung auf den Gothaer Friedhöfen satzungswidrig ist und mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden kann.
Es stehen auf den Friedhöfen ausreichend Gitterboxen für organischen und anorganischen Müll zur Verfügung. Es ist unverständlich, dass Müll und Unrat, welcher nicht zu den umliegenden Grabstätten gehört, auf dem Friedhof entsorgt wird. Diese unrechtmäßige Entsorgung führt zur Erhöhung der Grabnutzungs- und Friedhofsunterhaltungsgebühren, welche dann alle Benutzer zu entrichten haben.
Die Friedhofsverwaltung appelliert an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger, diese Art der Entsorgung zu unterlassen und behält sich bei Fortsetzung dieser Handlungen vor, den Eingang am Müllersweg dauerhaft zu verschließen.
Da immer wieder Fehler bei der Mülltrennung festgestellt werden, weist die Friedhofsverwaltung außerdem auf die korrekte Nutzung der Gitterboxen für den bei der Grabpflege anfallenden Abfall hin. Organische Abfälle können in der Box mit grünem Schild entsorgt werden. Blumentöpfe, Kunststofftüten und ähnlicher anorganischer Müll gehört in die Box mit gelber Beschilderung. Durch falsches Beladen der Müllbehälter entstehen hohe Entsorgungskosten und Schäden an den Presscontainern.