Der Abmelde-Service für Kraftfahrzeuge via Sammelbox oder per Post kann nur für Antragsteller mit Wohn- oder Unternehmenssitz im Landkreis Gotha angeboten werden. Das stellt die Kfz-Zulassungsstelle klar. Da bundesweit die Zulassungsstellen das Aufkommen infolge der Corona-Krise nicht mehr abarbeiten können, werden vermehrt Anträge aus dem gesamten Bundesgebiet an die Gothaer Behörde gerichtet. Diese sind nicht abzuarbeiten und werden retourniert.
Seit Wochenbeginn ist die Außerkraftsetzung von Kraftfahrzeugen auch schriftlich möglich. Dafür müssen die amtlichen Kennzeichen, der Fahrzeugschein sowie zehn Euro an das Landratsamt Gotha, Kfz-Zulassung, 18.-März-Straße 50 in 99867 Gotha geschickt werden bzw. in einer Sammelbox im Eingangsbereich des Landratsamtes abgelegt werden. Soll das Kennzeichen reserviert werden oder möchten Antragsteller die entwerteten Kennzeichen wieder zurück haben, so sollte dies bitte in einem kurzen Anschreiben mitgeteilt werden. Nach der Bearbeitung erhalten die Antragsteller die Unterlagen zurück, natürlich auch eine Quittung über die zehn Euro Bearbeitungsgebühr.