Auch Entgelte für die Musikschule ausgesetzt

Für den Monat April setzt der Landkreis Gotha die Entgelte für den Unterricht an der Kreismusikschule „Louis Spohr“ aus. Bei Konten, für die dem Landratsamt Gotha eine SEPA-Lastschrift-einzugsermächtigung erteilt worden ist, wird die Kreiskasse für den Monat April keine Abbuchung vornehmen. Eltern, die einen Dauerauftrag bei ihrer Bank eingerichtet haben, werden gebeten, diesen für den Monat April auszusetzen. Eltern, die die Entgelte selbst überweisen, werden gebeten, diese Überweisung für den Monat April nicht vorzunehmen. Die Rechnungen für den Unterricht an der Musikschule werden zu einem späteren Zeitpunkt angepasst.

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