NachrichtenPolitik

Erhöhung des Kindergartenbeitrages in Herrenhof vorerst vom Tisch

„Die Erhöhung des Elternbeitrages für den Kindergarten ‚Schnatterinchen‘ in Herrenhof ist vorerst vom Tisch. Aus formalen Gründen wurde die geplante Erhöhung von der Aufsichtsbehörde blockiert“, informiert der LINKE-Landtagsabgeordnete aus Gotha, Sascha Bilay.

Der Parlamentarier hatte zur beabsichtigten Erhöhung der Beiträge eine Anfrage an die Landesregierung gerichtet, weil die im Thüringer Kindergartengesetz vorgesehene Anhörung der Eltern nicht stattfand. Die Beteiligung der Eltern ist jedoch zwingende Voraussetzung, um die Beiträge verändern zu können. „Weil hier ein eklatanter Verstoß gegen geltendes Recht vorliegt, hat die Kommunalaufsicht im Landratsamt das gesamte Verfahren blockiert. Die Gemeinde musste bis letzten Freitag (13.03.20) den Beschluss aufheben“, unterrichtet der Kommunalpolitische Sprecher der LINKEN im Thüringer Landtag.

Völlig unerklärlich sei für den Landespolitiker, weshalb entgegen der klaren Gesetzeslage eine Beteiligung des Elternbeirates unterblieben ist. „Selbst ohne Blick in die einschlägigen Rechtsgrundlagen gehört es zum normalen Anstand, dass die Eltern im Vorfeld rechtzeitig einbezogen werden. Hier sollte die Verwaltung mehr Sensibilität an den Tag legen“, empfiehlt abschließend Sascha Bilay.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.