NachrichtenStadt Gotha

Wochenmärkte in neue Saison gestartet

Seit dem 02.03.2020 hat wieder der Handel auf den Wochenmärkten der Stadt Gotha begonnen. Zum offiziellen Startschuss der Marktsaison am 05.03.2020 führten die Kinder aus der Bienengruppe der Kindertagesstätte „Spatzennest“ unter Leitung von Frau Albrecht auf dem Neumarkt zur Begrüßung der Händler und Besucher ein kleines Programm auf.

Insgesamt bieten 55 Markthändler, darunter 5 Händler aus der Stadt Gotha, 16 Händler aus dem Landkreis Gotha und 19 Händler aus Thüringen, wöchentlich ihre Waren auf dem Neumarkt und auf dem Coburger Platz an.

Auf der Homepage der Stadt Gotha besteht unter der Rubrik „Wochenmärkte“ durch Anklicken der einzelnen Märkte die Möglichkeit, sich diese noch genauer anzuschauen. Es werden die einzelnen Beschicker mit den Kontaktdaten, einem Foto und ihrem Sortiment vorgestellt. Dieses Angebot wird fortlaufend aktualisiert.
Daneben werden neue Markthändler und Marktstände sowie seltener anzutreffende Tageshändler vorgestellt. Der Besucher der Internetseite kann sich auch über Terminverschiebungen und andere aktuelle Themen, wie über das saisonale Warenangebot informieren.

Zu finden sind diese Informationen unter:
www.gotha.de/wochenmaerkte.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.