NachrichtenPolitik

Windenergiegewinnung in Dachwig und Döllstädt

Die Gemeinden nehmen ihre Planungshoheit wahr und setzen auf ein transparentes Beteiligungsverfahren

Dachwig/Döllstädt, 03.03.2020 – Die Gemeinderäte der Gemeinden Dachwig und Döllstädt haben sich in den vergangenen Monaten in mehreren Sitzungen mit dem Thema der Windenergienutzung auseinandergesetzt. Ausgangspunkt hierfür sind die Aufstellungsbeschlüsse der Gemeinderäte für die Bebauungspläne „Windpark Döllstädt“ (Beschluss Nr. 11/2019 vom 16.05.2019) und „Windpark Dachwig“ (Beschluss Nr. 26/2019 vom 27.05.2019).
Hintergrund dieser Aufstellungsbeschlüsse ist das von der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen im Sachlichen Teilplan Windenergie 2018 festgesetzte Windvorranggebiet „W-4 Dachwig/Döllstädt“ im Norden der jeweiligen Gemeindegebiete, unmittelbar angrenzend zum bereits bestehenden Windpark in Herbsleben. Aufgrund der Festsetzung dieses Vorranggebiets durch die Regionale Planungsgemeinschaft werden die betroffenen Flächen als grundsätzlich für die Errichtung von Windenergieanlagen geeignet klassifiziert.

Aufgrund von Presseartikeln und häufigen Rückfragen bei der Verwaltung wurden nun zunächst die wichtigsten und aktuell immer wieder auftretenden Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Thema Windkraft aufgegriffen und nachstehend beantwortet. Die Gemeinderäte haben sich auf ein übergemeindlich koordiniertes Verfahren unter Beibehaltung der jeweils bestehenden Gemeindehoheiten verständigt. Die Gemeinde Herbsleben wird dabei lediglich verfahrensabstimmend tätig, die inhaltliche Bewertung und die festsetzungsentscheidenden Beschlüsse trifft jede Gemeinde in eigener Zuständigkeit. Die Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ garantiert ein anbieterneutrales und transparentes Aufstellungsverfahren mit rechtzeitigen und umfassenden Informationen zum Verfahrensstand.

Häufige Fragen zur Windenergienutzung in Dachwig und Döllstädt:

1.) Wenn die Gemeinden Dachwig und Döllstädt keine Bebauungspläne aufstellen würden, könnten die ersten Windenergieanlagen in diesen Gemeindegebieten bereits genehmigt werden. Betreiben die Gemeinden Planungen zur Verhinderung von Windenergieanlagen?

Aufgrund der Ausweisung des Vorranggebiets für Windenergie „W-4 Dachwig/Döllstädt“ im Sachlichen Teilplan Windenergie 2018 der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen ist es rechtlich überhaupt nicht möglich, eine Verhinderungsplanung aufzustellen.
Mit den Beschlüssen der Gemeinderäte zur Aufstellung von Bebauungsplänen im Bereich der ausgewiesenen Vorranggebietsflächen und den damit verbundenen Veränderungssperren haben sich die Gemeinden dafür entschieden, im Rahmen ihrer gemeindlichen Planungshoheit eine sogenannte bauplanungsrechtliche Feinsteuerung vorzunehmen. Damit liegt es nun im Verantwortungsbereich und in der Hoheit der Gemeinden, die Interessen und Belange aller von der Planung betroffenen Beteiligten zu bewerten, gegeneinander abzuwägen und bei den Festsetzungen in den Bebauungsplänen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu berücksichtigen. Neben den Interessen und Belangen einzelner Grundstückseigentümer und der Windkraftbetreiber können somit auch die Gemeinwohlinteressen aus Sicht der jeweiligen Gemeinden umfassend mit in das Verfahren einbezogen werden. Diese Vorgehensweise ist kein Abwarten oder Verzögern, sondern eine Berücksichtigung der Gesamtsituation im Planungsgebiet.

2.) Warum wird das Planungsverfahren gemeinsam zwischen den drei Gemeinden Dachwig, Döllstädt und Herbsleben abgestimmt?

Eine Einzelbetrachtung der betroffenen Gebiete ist aus planerischer Sicht zu kurz gedacht, da sich die Festsetzungen der Bebauungspläne und die später daraus folgende Bebauung wechselseitig beeinflussen können. Die gemeindeübergreifende Gesamtbetrachtung ist deshalb für die Genehmigungsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit der Planungsergebnisse von
entscheidender Bedeutung.

3.) Wie können sich die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Dachwig und Döllstädt sowie Interessierte über den Stand der Planungen informieren?
Spätestens im April wird es hierzu weitere veröffentlichte Informationen sowie eine geplante Zeitschiene für das Planungsverfahren geben. Über die gesetzlich geforderten Mindeststandards der Öffentlichkeitsbeteiligung (z.B. Bekanntmachungen im Amtsblatt und Auslegung der Planungsunterlagen) hinaus wird es in Dachwig und Döllstädt Einwohnerversammlungen bzw. Informationsveranstaltungen geben, die von der jeweiligen Gemeinde organisiert werden. Geplant ist dabei auch, allen interessierten und betroffenen Windenergieunternehmen Vorstellungsmöglichkeiten zu bieten. Separate Informationsveranstaltungen einzelner Anbieter sind nicht mit den Gemeinden abgestimmt.

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