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Pflege zu Hause – Entlastungsbetrag steht Pflegebedürftigen zu

40 Prozent schöpfen Leistung nicht aus.

Die Pflege zu Hause birgt anstrengende und herausfordernde Alltags- situationen. Um dabei Unterstützung zu erhalten, steht den Pflegebe- dürftigen in häuslicher Pflege der sogenannte Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich zu.

Bisher nehmen 40 Prozent der Pflegebedürftigen diese zusätzliche finanzielle Unterstützung nicht in Anspruch. Zudem ist oft nicht bekannt, welche Betreuungs- und Unterstützungsangebote für diesen Betrag in Anspruch genommen werden können, wer die Leistungen dazu erbringen darf und wie die Abrechnung funktioniert.

„Diese zusätzliche Leistung soll Angebote finanzieren, die pflegende Angehörige entlasten. Wir wollen dazu ermutigen, sie verstärkt in Anspruch zu nehmen“, betont Hannelore Strobel, Pressesprecherin der AOK PLUS. „Denn mit diesem Entlastungsbetrag unterstützen wir ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause auch bei pflegebedürftigen Menschen.“

Alle Pflegebedürftigen, die ambulante Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, haben einen Anspruch auf 125 Euro im Monat für Entlastungs-leistungen. Dieses Geld kann für Angebote im Alltag genutzt werden, z. B. zum Einkaufen, Wäsche waschen aber auch für Botengänge bis hin zur Begleitung zur Selbsthilfegruppe oder zum wöchentlichen Kaffee-Treff. Die Entlastungsangebote können durch nach Landesrecht anerkannte Leistungsanbieter und ambulante Pflegedienste erbracht werden.

In den AOK PLUS Filialen, durch einen ausgebildeten AOK-Pflegeberater oder über die kostenlose AOK PLUS-Service-Hotline 0800 10 59 000 können sich AOK PLUS Versicherte beraten lassen, welche zertifizierten Anbieter diese Entlastungsleistungen erbringen. Zudem listet der AOK-Pflege- navigator über das Auswahlfeld „Unterstützung im Alltag“ anerkannte Betreuungs- und Entlastungsdienste auf: https://www.pflege-navigator.de/in-dex.php?module=aua

Insgesamt können Versicherte pro Kalenderjahr bis zu 1.500 Euro erstattet bekommen. Nicht verwendete Entlastungsbeträge aus dem Jahr 2019 können angespart und in die erste Hälfte des Folgejahres übertragen werden. Um die individuellen Ansprüche jedes Versicherten zu prüfen, können diese sich bei der AOK PLUS beraten lassen.

Eine Übersicht, was Entlastungsleistungen sind, wem sie zustehen und wer sie erbringen darf, finden Sie im Internet unter: https://www.aok.de/pk/filead-min/user_upload/AOK-PLUS/05-Content-PDF/AOK-PLUS-Infoblatt-Entlastungsbeitrag-Entlastungsleistungen.pdf

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