NachrichtenStadt Gotha

Gothaer Team des „City Service“ beseitigte 17,7 Tonnen illegal entsorgten Müll im Stadtgebiet

Kaum ein öffentlich geführter Diskurs vereint die Meinung der Bevölkerung der Residenzstadt Gotha ähnlich homogen, wie der über die Problematik illegaler Müllablagerungen. Trotz umfangreicher rechtlicher Normierungen, einem erhöhten Kontrolldruck durch die Ordnungsbehördlichen Vollzugsdienstkräfte sowie einer verbesserten Zusammenarbeit allen tangierten Fachbereiche und Institutionen gelang es bis dato nicht, die anfallende Müllmenge signifikant zu senken.  

So wird an zahlreichen Plätzen im Stadtgebiet weiterhin illegal Müll abgelagert. Hierbei kann seitens der sicherheits- und Ordnungsverwaltung festgestellt werden, dass dabei mit hoher krimineller Energie vorgegangen wird. Stichprobenartige Inaugenscheinnahmen zeigten, dass zum Beispiel Adressaufkleber entfernt wurden und die Verpackungen anschließend illegal entsorgt werden. Auch werden immer wieder Ablagerungsstellen fern ab von Wohn- oder Industriegebieten aufgenommen, welche zeigen, dass nicht fehlende Transportkapazitäten oder zentrale Sperrmüllsammlungen ursächlich für illegale Ablagerungen sein können.

Problematisch beim Thema Müll sind differierende Zuständigkeiten zwischen dem Landkreis als originärer öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger und der Stadt, welche u. a. als Gefahrenabwehrbehörde fungiert. Weiterhin gilt es zu beachten, dass die Stadt z. B. bei Straßen im Eigentum des Landes oder Bundes sowie Privatgrundstücken nicht zuständig ist.

Grundsätzlich erfolgt die Müllbeseitigung über vertraglich gebundene Unternehmen, welche nach festgelegten Zyklen die in Rede stehenden Flächen beräumen respektive den Müll entsorgen. Überdies etablierte die Stadt Gotha den „City Service“ – eine Struktureinheit mit der Schwerpunktaufgabe der schnellen Müllbeseitigung an Brennpunkten. Die Mitarbeiter des „City Service“ sind fußläufig und mit dem Kleinbus im Stadtgebiet unterwegs und beseitigen den illegal abgelagerten Müll.

Seit Anfang des Jahres konnten so über 17,7 Tonnen Müll von den vier Mitarbeitern händisch eingesammelt werden. Hinzu kommen zig Tonnen Müll, welchen das Garten-, Park – und Friedhofsamt bzw. das Tiefbauamt im Rahmen ihrer Zuständigkeit entsorgen. Das größte illegale Müllaufkommen wurde im August registriert, als rund drei Tonnen beseitigt wurden.

Unabhängig der Beräumung werden Müllablagerungsstätten erfasst und regelmäßigen Kontrollen unterzogen. Ziel ist die beweisgesicherte Aufnahme mit anschließender Ahnung der Ordnungswidrigkeiten. Flankierend werden regelmäßig die Probleme evaluiert und auswertet, Problembereiche identifiziert und Lösungsansätze entwickelt sowie mittel- bis langfristige Strategien formuliert. Dies geschieht in einem offen geführten Diskurs auf Augenhöhe zwischen Vertretern der Residenzstadt und des Landkreises.

Einigkeit besteht jedoch bei allen Akteuren darüber, dass die illegalen Ablagerungen primär von den Bewohnerinnen und Bewohnern der Stadt selbst stammen. Die ständige außerplanmäßige Beseitigung kann die Ursachen nicht bekämpfen und die permanent notwendige Beräumung verursacht immense Kosten, welche im Ergebnis dem Gemeinwohl schaden. So müssen entweder Gelder an anderer Stelle eingespart werden oder Gebühren erhöht werden, um die Kosten der Beseitigung illegaler Müllablagerungen abzufangen.

Positiv sei angemerkt, dass engagierte Bürgerinnen und Bürger mit gemeinsamen Müllsammelaktionen, Sensibilisierungs- und Bildungsmaßnahmen zum Thema Müll sowie Meldungen illegaler Müllentsorgungen die Stadtverwaltung aktiv unterstützen. Diesbezüglich wird auch in Zukunft um Mithilfe gebeten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.