Stadt Gotha

Borkenkäfer bedroht Nadelbaumbestand auf dem Hauptfriedhof

Gefahrenabwehr durch sofortige Fällung der betroffenen Bäume

Die auf dem Hauptfriedhof entlang des Zaunes zum Parkplatz an der Langensalzaer Straße befindliche Fichtenreihe ist vom Borkenkäfer befallen. Hier besteht Gefahr im Verzug, unter der Rinde der Bäume befinden sich die Brutstätten des Borkenkäfers, der dann ausfliegt, um sich neue Brutstätten zu suchen.

Die Bäume müssen daher sofort gefällt und das Holz muss entsorgt werden, um den Nadelbaumbestand des Friedhofs zu schützen, eine Schädigung der Bäume abzuwehren und langfristig erhalten zu können.

Die Borkenkäferlarve verpuppt sich unter der Rinde der Fichten und fliegt nach ihrer Entwicklung aus. Er verursacht ein Absterben der Nadelbäume, insbesondere sind Fichten hiervon betroffen. Auf dem Hauptfriedhof befindet sich ein großer historischer Nadelbaumbestand, der gefährdet ist, wenn sich der Borkenkäfer weiter verbreitet.

Durch die langen Trockenperioden der vergangenen Jahre sind die alten Bäume auf dem Hauptfriedhof bereits geschwächt, daher konnte sich der Borkenkäfer hier so schnell entwickeln.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.