Stadt Gotha

Sicherheit auf dem Gothardusfest

Das Sicherheitskonzept des 23. Gothardusfestes sieht einige Regularien vor.

Um größtmögliche Sicherheit für die Besucher des diesjährigen Gothardusfestes vom 03. bis 05. Mai gewährleisten zu können, haben die Veranstalter gemeinsam mit der Polizei einige Regularien festgelegt, die sowohl für Besucher als auch für Angehörige zu den folgenden Einschränkungen führen:

Das Festgelände darf in den Abendstunden des 03. und 04. Mai jeweils ab 19.00 Uhr nicht mehr mit Taschen und Rucksäcken betreten werden. Ebenfalls ab 19.00 Uhr ist an diesen beiden Tagen das Mitführen von Hunden auf dem Festgelände nicht gestattet. An allen drei Tagen ist weiterhin das Mitführen von Glasflaschen jeglicher Art auf dem gesamten Festgelände untersagt. Auf dem gesamten Festgelände finden ganztätig sowie an den Eingangsschleusen zum Oberen Hauptmarkt und dem Neumarkt in den Abendstunden entsprechende Kontrollen statt. Zudem dienen die Eingangsschleusen zur Regelung des Besucherstroms. Bitte haben Sie Verständnis und folgen den Anweisungen des Sicherheitspersonals. Für eventuelle Fragen an den Veranstaltungstagen sind Ansprechpartner im Org.-Büro (Brühl 4) sowie an allen Bühnen zu finden.

Aufgrund der Aufbauarbeiten kommt es für Anwohner bereits im Vorfeld zu Beschränkungen. Nach derzeitigem Stand werden ab dem 01. Mai die Parkplätze zwischen Hützelsgasse und Salzengasse sowie ab dem 02. Mai die Parkplätze in der Salzengasse gesperrt. Alle Anwohner dieses Gebiets werden aufgefordert, dies beim Abparken Ihrer Fahrzeuge zu beachten.

In der Friedrich-Jacob-Straße kommt es ab dem 30. April zur Vollsperrung, ebenso in der Lucas-Cranach-Straße sowie in der Augustinerstraße ab dem 03. Mai. Die Feuerwehr und Einsatzdienste sind über die örtlichen Gegebenheiten informiert.

Die Veranstalter und Sicherheitskräfte bitten im Sinne aller Akteure, Gäste und Anwohner um Verständnis und wünschen ein angenehmes 23. Gothardusfest.

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