Gotha (ots) – Am Freitagabend wurde in Gotha kurz nach 21 Uhr ein 43-jähriger PKW-Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Die entscheidende gerichtsverwertbare Atemalkoholmessung ergab 0,50 Promille. Auf den Fahrer kommen ein Fahrverbot und mindestens 500 Euro Strafe im Rahmen eines Bußgeldverfahrens zu.

Ebenfalls am Freitag kurz vor 22 Uhr wurde in der Gleichenstraße ein Radfahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Die rechtlich zulässige Alkoholisierung war mit der Feststellung von 2,15 Promille bei dem 34-jährigen Radfahrer weit überschritten. Eine Blutentnahme wurde veranlasst und ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet. (ms)

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.