Gotha (ots) – Am Freitagabend wurde in Gotha kurz nach 21 Uhr ein 43-jähriger PKW-Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Die entscheidende gerichtsverwertbare Atemalkoholmessung ergab 0,50 Promille. Auf den Fahrer kommen ein Fahrverbot und mindestens 500 Euro Strafe im Rahmen eines Bußgeldverfahrens zu.
Ebenfalls am Freitag kurz vor 22 Uhr wurde in der Gleichenstraße ein Radfahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Die rechtlich zulässige Alkoholisierung war mit der Feststellung von 2,15 Promille bei dem 34-jährigen Radfahrer weit überschritten. Eine Blutentnahme wurde veranlasst und ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet. (ms)