Das Jugendamt sucht zur Absicherung der Kleinkindbetreuung engagierte Frauen oder Männer, die sich als Tagesmutter bzw. -vater neu orientieren wollen. Tagespflegepersonen benötigen eine Erlaubnis und kümmern sich tagsüber um bis zu fünf Kinder im Alter von bis zu drei Jahren.
Besonders geeignet ist die Tätigkeit für Menschen, die Familie und Beruf unter einen Hut bringen möchten. Die Grundvoraussetzungen sind die Freude an der Arbeit mit Kindern sowie eine pädagogische Ausbildung oder eine Ausbildung zur Tagespflegeperson, die über einen anerkannten Bildungsträger (bspw. die Volkshochschulen) erlangt werden kann. Vorhalten müssen Tagesmütter und -väter zudem kindgerechte Räume, in denen die Betreuung stattfinden kann. Die Eignung wird vorab vom Jugendamt geprüft. Die Verdienstmöglichkeiten richten sich nach der Anzahl und dem zeitlichen Umfang der zu betreuenden Kinder. Pro betreutem Kind erlösen Tagesmütter durchschnittlich rund 500 Euro monatlich. Zusätzliche Leistungen wie Frühstücks- oder Mittagsversorgung werden separat mit den Eltern abgerechnet.
Auf Interessenten für diese erfüllende Aufgabe freut sich Claudia Finn vom Jugendamt des Landkreises Gotha (03621 214-335 oder jugend@kreis-gth.de). Sie bietet auch eine Beratung rund um die Ausbildung sowie die sächlichen Voraussetzungen an.
Aktuell halten 14 Tagesmütter im Landkreis Gotha 63 Betreuungsplätze vor. Die Leistungen werden in Anspruch genommen, wenn bspw. aus gesundheitlichen Gründen der Besuch einer Kita nicht infrage kommt, die örtlich zuständige Stadt oder Gemeinde trotz gesetzlicher Verpflichtung keinen freien Kita- oder Krippenplatz mehr anbieten kann oder die Eltern eine Betreuung über eine Tagesmutter explizit wünschen.