Landkreis Gotha

Schuldnerberatung setzt Beratungstätigkeit fort

Zuschuss sichert Unterstützung von 900 überschuldeten Haushalten

Mit insgesamt 110.000 Euro fördert der Landkreis Gotha im Jahr 2019 die Arbeit der hiesigen Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle in Trägerschaft des Thüringer Arbeitslosenverbands. Landrat Onno Eckert hat heute den symbolischen Zuwendungsbescheid an Petra Gierke, Leiterin der Beratungsstelle, übergeben. Der Betrag dient zur Finanzierung von Lohn- und Sachkosten, damit die Einrichtung ihre Tätigkeit fortsetzen kann.

„Jeder kann einmal – egal ob mit oder ohne eigenes Zutun – in die Schuldenklemme geraten. Umso wichtiger ist es, dann auf kompetente und unabhängige Hilfe zählen und diese auch kostenlos in Anspruch nehmen zu können“, sagt Landrat Onno Eckert. Seit 1992 finden ver- oder überschuldete Haushalte und Einzelpersonen in der Schuldner- und Verbraucher-insolvenzberatungsstelle des Thüringer Arbeitslosenverbands e. V. einen Anlaufpunkt, der unentgeltlich und neutral Hilfe anbietet. Die Mitarbeiterinnen sind in der August-Creutzburg-Str. 17 sowie telefonisch unter der 03621 403208 erreichbar.

Zahl der verschuldeten Haushalte steigt


Die Zahl der verschuldeten Haushalte in Beratung hat im Landkreis Gotha 2018 abermals zugenommen, und zwar auf 913 Fälle (2017: 898, 2016: 878). Das geht aus dem Jahresbericht der Beratungsstelle hervor. Die gewährte Unterstützung bezog sich mehrheitlich auf die allgemeine Schuldenberatung (573 Haushalte); weitere 340 Haushalte wurden im Rahmen der Insolvenzverfahren begleitet. Wie intensiv das Team um Petra Gierke mit den Klientinnen und Klienten arbeitet, lässt sich an Zahlen ablesen: So wurden nicht weniger als 1.955 Beratungsgespräche persönlich sowie weitere 2.500 am Telefon geführt. Für 180 Haushalte konnte im vergangenen Jahr die Beratung beendet werden – darunter für 31 Klienten nach erfolgreicher Gesamtregulierung, für 41 weitere nach erfolgreicher Teilregulierung. Weitere 54 Fälle wurden übergeleitet in Insolvenzverfahren. Die mittlere Schuldenhöhe belief sich 2018 auf 28.300 Euro; rund die Hälfte der Haushalte stand bei mehr als elf Gläubigern in der Kreide.

Zuwachs bei jüngeren und älteren Klienten


Und: Trotz guter Konjunkturlage liefern Arbeitslosigkeit bzw. unauskömmliche Arbeitsverhältnisse in Leiharbeit oder Teilzeit die Hauptursache für den Gang zur Beratungsstelle. Jeder fünfte Beratungsfall ist hierauf zurückzuführen. Gut jeder zehnte Klient geriet entweder in Folge von Trennung/Scheidung, einer Krankheit oder einer unwirtschaftlichen Haushaltsführung in die finanzielle Schieflage. Letztgenannter Problemkreis hat sich nach Beobachtung des Beraterteams binnen der vergangenen zehn Jahre nahezu verdoppelt, wobei insbesondere jüngere Menschen betroffen sind: „Auffällig ist hier der fehlende Überblick zur Einkommens- und Ausgabensituation“, weiß Petra Gierke aus Erfahrung. Und es fehle vielfach auch am Verständnis, Prioritäten zu setzen, so die Beratungsstellenleiterin. Gestiegen ist zudem der Anteil über Fünfzigjährigen in Beratung, er erreichte 2018 30,56 % aller Klienten. „Niedrige Renten und der Wegfall eines zweiten Einkommens durch den Tod des Partners führen bei steigenden Lebenshaltungskosten oftmals dazu, dass die Zahlungsverpflichtungen nicht mehr bedient werden können“, analysiert Gierke.

Überschuldungsquote (bezogen auf Einwohnerzahl)10,59 % GTHDurchschnitt DE: 10,04 %
Ursachen für Überschuldung im LK GTH:Arbeitslosigkeit, reduzierte Arbeit20,37 %
Scheidung, Trennung11,28 %
Krankheit10,51 %
Unwirtschaftl. Haushaltsführung10,41 %
Sucht8,65 %
Gescheiterte Immobilienfinanzierung2,19 %
Anteil Arbeitnehmer/Beamter unter den Ratsuchenden37 %
Anteil der Gesamtfälle mit mehr als 11 Gläubigern

47,21 %
Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.