Gotha (ots) – Zu einer wechselseitigen Körperverletzung kam es am heutigen Morgen während einer Disco- Veranstaltung in der Gothaer Stadthalle. Auslöser des Streits war eine nach Auffassung des Täters „unsittliche“ Berührung gegenüber seiner weiblichen Begleitung durch einen Gast. Die Streitparteien konnten nach dem wechselseitigen körperlichen Angriff durch die Sicherheitskräfte der Veranstaltung getrennt werden und zur weiteren Klärung an die vor Ort eingesetzten Polizeibeamten zugeführt werden. Wie sich herausstellte, waren beide Streitparteien stark alkoholisiert und eine vorherige private Streitigkeit waren Auslöser der körperlichen Auseinandersetzung. Einer der Täter durfte aufgrund seines zu hohen Alkoholkonsums und seines aggressiven Auftreten nicht mehr an der Veranstaltung teilnehmen. Die Streitparteien müssen sich nun wegen Körperverletzung verantworten. (cr)