Anmeldung an Regelschulen im Landkreis Gotha
Die staatlichen Regelschulen im Landkreis Gotha nehmen Mitte März die Anmeldungen für die künftigen Fünftklässler entgegen. Vom 11. bis zum 16. März, Mo. bis Fr. 14-17 Uhr, Sa. nach vorheriger telefonischer Anmeldung, muss die Anmeldung dort schriftlich oder persönlich vorgenommen werden.